Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Update 22.05.2020
26/20: Aktuelle Informationen: Corona-Hilfsfonds – Fixkostenzuschüsse_Leitlinien für Buschenschanken
Corona-Hilfsfonds – Fixkostenzuschüsse auch für Land- und Forstwirtschaft
Alle „Berufspendler“ dürfen Grenze passieren
https://bgld.lko.at/alle-berufspendler-d%C3%BCrfen-grenze-passieren+2500+3222745
Grenzübergang Lutzmannsburg – Zsira geöffnet
Leitlinien für Buschenschanken
https://www.der-winzer.at/news/2020/05/leitlinien-fuer-buschenschankbetriebe.html
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelles-zur-coronakrise+2500++3218586
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/
Update 05.05.2020
23/20: Aktuelle Informationen: HFF LuF Neuerungen_Weinverkostung am Betrieb mit Regeln_Einreise von Schlüssel-AK_Option BS
Weinübernahme am 18. & 19. Mai 2020 in der Bgld. Landwirtschaftskammer
https://bgld.lko.at/wein%C3%BCbernahme-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-2020+2500+3215531
Härtefallfonds LuF – Neuerungen
https://bgld.lko.at/h%C3%A4rtefallfonds-land-und-forstwirtschaft-neuerungen+2500+3218053
- NEU: Für alle anspruchsberechtigten Betriebe wird eine Mindestfördersumme von € 500.- festgelegt. Nicht-landwirtschaftliche Nebeneinkünfte werden gegengerechnet.
- NEU: Der Betrachtungszeitraum wird auf 6 Monate ausgeweitet und es können im Zeitraume 16.3. bis 15.9. drei beliebige Monate als Zeitraum der Berechnung herangezogen werden.
- NEU: Die Jungunternehmer-Berücksichtigung wurde ausgeweitet. Die pauschale Förderung von Jungunternehmern gilt nun auch für Jungunternehmer, die einen neuen Wirtschaftszweig seit 2019 führen, konkret heißt das, im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres noch nicht im neuen Wirtschaftszweig tätig waren.
Weinverkostungen mit Regeln
https://www.der-winzer.at/news/2020/05/weinverkostungen-mit-regeln.html
- Der klassische Ab-Hof-Verkauf von Wein ist derzeit schon möglich. Die Kunden müssen dabei Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen. Ein Probeschluck im Zuge des Verkaufsvorganges sollte aber möglich sein.
- „Richtige“ Weinverkostungen in Verkostungsräumen und Weinkellern sind wie auch der klassische Buschenschank unter Einhaltung bestimmter Regeln ab 15. Mai zulässig.
Einreise auf dem Land- und Luftweg für Schlüsselarbeitskräfte in der LuF:
- Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft ist es erlaubt, nach Österreich auf dem Schienenweg oder mit dem Bus einzureisen, sofern der Zug oder Bus ohne weitere planmäßige Haltestellen vom Ausgangsbahnhof zum inländischen Endbahnhof geführt wird.
- Diese Personen sind nach der Einreise nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige Quarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen.
- Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige Quarantäne beendet werden.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht weiterhin die Möglichkeit der „Arbeitsquarantäne“.
- Unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen und Auflagen ist es dadurch möglich, dass die Erntehelfer unmittelbar nach ihrer Ankunft am Betrieb die Arbeit aufnehmen können. Information hinsichtlich neuankommender Schlüsselarbeitskräfte für die österreichische Landwirtschaft aus dem Ausland, sofern nach der geltenden Rechtslage Quarantäneauflagen zu erfüllen sind (siehe Download unten)
- Informationen zur Arbeit im Freiland oder geschützten Bereich (siehe Download unten)
- Hygieneunterweisungen in (derzeit) 17 Sprachen unter: https://www.integrationsfonds.at/coronainfo/
Situation an den Grenzen
https://bgld.lko.at/update-04-05-2020-19-00-situation-an-den-grenzen+2500+3202535
Weinlieferungen nach Deutschland
Fragen dazu werden von mir unter 0664 410 26 52 beantwortet
Leitlinien für einen sicheren Umgang in der Gastronomie
https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
AMA überweist gut 243 Mio. Euro für Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen
Innovative Ideen für Weinbaubetriebe
- Virtuelle Weinverkostungen haben sich etabliert. So werden etwa im Vorfeld Probekartons verschickt, um dann die Weine per Livestream zu besprechen. Eine Obergrenze bei der Anzahl der TeilnehmerInnen ist anzuraten.
- Einige der Heurigenbetriebe haben sich als Abhol-Heurige („Heuriger-to-go“) eingerichtet und konnten auf diese Art zumindest kleinere Umsätze generieren. Den warmen April nutzten einige Buschenschänken in Weingärtennähe, um Speisen und Wein in Picknickkörben anzubieten.
- Auch Riedenwanderungen und Wein-(Erlebnis-)Ausflüge sind eine Option, da sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (max. Teilnehmeranzahl usw.) durchführbar sind. – Frei nach dem Motto: „Anstatt einem großen Hoffest eben mehrere kleine Events“.
Buschenschank
Unter Umständen ist es für manche Betriebe aufgrund der Situation interessant, ihre Erzeugnisse im Rahmen eines Buschenschankes zu vermarkten – Buschenschankgesetz Burgenland unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000132
- § 1 Ausschankberechtigte: Besitzerinnen und Besitzer von Weingärten und Obstgärten sind berechtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes…, soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt, entgeltlich auszuschenken (Buschenschank).
- § 3 Ausübung des Buschenschankes: (2) Der Ausschank von zugekauftem Wein oder von aus zugekauften Trauben hergestelltem Wein ist grundsätzlich verboten….
- § 4: (1) Die Räume und sonstigen Betriebsflächen, die der Ausübung des Buschenschankes dienen, müssen zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschankberechtigten gehören und den bau-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
- § 7 Nebenbefugnisse: (2) Im Rahmen des Buschenschankes ist auch die Verabreichung von Schinken und geräuchertem Fleisch, allen heimischen Wurst- und Käsesorten, Speck, kaltem Fleisch und Geflügel, Salaten, Essiggemüse, hartgekochten Eiern, Brotaufstrichen aller Art, Grammeln, Salzmandeln, Erdnüssen, Weinbeissern, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck, Brot und Gebäck, sowie heimischem Obst und Gemüse in rohem Zustand gestattet. Zusätzlich dürfen selbst zubereitete kalte Speisen aus landwirtschaftlichen Produkten und nach bäuerlichen Rezepten selbst hergestellte Süßspeisen verabreicht werden, sofern diese dem Herkommen in Buschenschenken im Burgenland entsprechen. Das Speisenangebot darf jedoch keinem gewerblichen Betrieb, insbesondere keinem gastgewerblichen, entsprechen oder einen solchen annehmen lassen.
- § 8 Meldeverfahren: (1) Der Buschenschenker hat die Ausübung des Buschenschankes spätestens 2 Wochen vor Beginn des Ausschankes bei der Gemeinde des Ausschankortes anzumelden.
- Die Beraterinnen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer stehen gerne bei der Umsetzung des Projektes „Buschenschank“ zur Verfügung – für Kontakt (rechts auf Website) und weitere Informationen siehe: https://bgld.lko.at/neuerungen-im-burgenl%C3%A4ndischen-buschenschankgesetz-was-%C3%A4ndert-sich+2500+2871845
Nur jeder Dritte will bald in Restaurants
http://www.vinaria.at/News_Detail.aspx?id=4064
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/
Update 28.04.2020
21/20: Aktuelle Informationen: Öffnung Gastronomie_Situation an den Grenzen_Burgenlandprämierung
Update zu den geplanten Öffnungen
https://bgld.lko.at/corona-neue-regeln-f%C3%BCr-gastronomie-tourismus-und-weitere-bereiche+2500+3216638 https://burgenlandtourismus.eyepinnews.com/lYv0y1QHAJr6RjTYL
Öffnung der Gastronomie gilt auch für Buschenschank und Urlaub am Bauernhof
Landwirtschaftskammer startet ab Mai in neue „Normalität“
https://bgld.lko.at/landwirtschaftskammer-startet-ab-mai-in-neue-normalit%C3%A4t+2500+3216584
Situation an den Grenzen
https://bgld.lko.at/update-26-04-2020-17-00-situation-an-den-grenzen+2500+3202535
TASTING – SELEKTION WEIN BURGENLAND
Anmeldefrist bis 8. Mai verlängert, Details siehe Download
Erweiterung im Tasting – Infos: https://mailchi.mp/77de576f6499/selektion-wein-burgenland-erweiterung?e=b712a4d20e
FRISTVERLÄNGERUNG Weinprämierung
Abgabe Formulare + Prüfnummernbescheide (S. 1 + 2) für die Weinprämierung unter einreichungen@lk-bgld.at bis 30. April 2020 möglich: https://bgld.lko.at/abgabe-formulare-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-bis-24-april-2020-m%C3%B6glich+2500+3210593
Weinübernahme am 18. & 19. Mai 2020 in der Bgld. Landwirtschaftskammer:
https://bgld.lko.at/wein%C3%BCbernahme-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-2020+2500+3215531
Es ist mir ein persönliches Anliegen die Weinprämierung so rasch als möglich in der gewohnten Qualität durchzuführen – das ist jedoch nur umsetzbar, wenn sich alle einreichenden Betriebe an die Termine halten – Übermittlung der Formulare bis 30. April – Weinübernahme am 18. & 19. Mai 2020
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/
! Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website www.lk-bgld.at bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten.
Update 17.04.2020
19/20: Aktuelle Informationen: Kurzarbeit_Antragstellung rückwirkend für März nur mehr bis 20.04._Fahrgemeinschaften – MNS-Pflicht_Frost
Abgabe Formulare + Prüfnummernbescheide (S. 1 + 2) für die Weinprämierung
unter einreichungen@lk-bgld.at bis 24. April 2020 möglich: https://bgld.lko.at/abgabe-formulare-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-bis-24-april-2020-m%C3%B6glich+2500+3210593
Fahrten nur mehr mit Einschränkungen möglich
Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben – Mund- und Nasenschutzpflicht:https://bgld.lko.at/achtung-fahrten-nur-mehr-mit-einschr%C3%A4nkungen-m%C3%B6glich+2500+3213026
Corona-Kurzarbeit
Rückwirkende Antragstellung mit Beginn im Monat März 2020 nur mehr bis zum 20. April 2020: https://bgld.lko.at/corona-kurzarbeit-achtung-update-16-04-2020-kurzarbeit-r%C3%BCckwirkende-antragstellung-mit-beginn-im-monat-m%C3%A4rz-2020-nur-mehr-bis-zum-20-april-2020-ablauf-abwicklung-neues-verk%C3%BCrztes-verfahren+2500+3204550
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat kurzfristig darüber informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeit mit Beginn im Monat März 2020 nur mehr bis zum 20. April 2020, 24:00 Uhr möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.
Der Landwirt als Dienstgeber
https://stmk.lko.at/landwirt-als-dienstgeber-update-16-04-10-uhr+2500+3202833
Informationen für Direktvermarkter – beim Verkauf von Lebensmittel – Hygienevorschriften zwingend einhalten!
(gilt auch für den Ab Hof Verkauf von Wein): https://noe.lko.at/informationen-f%C3%BCr-direktvermarkter-beim-verkauf-von-lebensmittel-hygienevorschriften-zwingend-einhalten+2500+3204534
Hygieneunterweisungen in (derzeit) 16 Sprachen unter:
https://www.integrationsfonds.at/coronainfo/
Anpassungen der Burgenländischen Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie
Gesetz vom 16. April 2020 über die Anpassungen der Burgenländischen Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie (XXII. Gp. IA 34 AB 43) (siehe LGBl. Nr. 25/2020): https://apps.bgld.gv.at/web/landesrecht.nsf/lgbl.xsp
Wiedereröffnung der Hotellerie und Gastronomie
Masterplan Sommerkampagne ÖW & Bundesländer
Hopwine – Virtuelle Weinmesse
Hopwine invents the virtual wine fair in which tastings are real: https://hopwine.com/en/
(Hopwine erfindet die virtuelle Weinmesse, auf der Verkostungen stattfinden.)
Schäden durch Frost im Weingarten
Derzeit habe ich keine Rückmeldungen zu Frostschäden aus dem Burgenland oder anderen Bundesländern. Sollte jemandem etwas auffallen, bitte ich um eine kurze Information an mich (Email: verena.kloeckl@lk-bgld.at). Danke!
Update 15.04.2020
18/20: Aktuelle Informationen: Probenübermittlung für Prüfnummereinreichung wieder möglich_HFF Phase 2
Weinprämierung Burgenland
Abgabe Formulare + Prüfnummernbescheide (S. 1 + 2) für die Weinprämierung unter einreichungen@lk-bgld.att bis 24. April 2020 möglich: https://bgld.lko.at/abgabe-formulare-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-bis-24-april-2020-m%C3%B6glich+2500+3210593
Probeneinreichung für Prüfnummer wieder möglich
https://www.der-winzer.at/news/2020/04/probeneinreichung-wieder-moeglich-.html
Vorgehensweise wie folgt:
* Durchführung eines Online Antrages
* 3-er Karton des Weines mit Ausdruck des Online Antrages durch einen Versanddienst schicken an:
Bundesamt für Weinbau
Gölbeszeile 1
7000 Eisenstadt
oder
Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Strasse 74
3400 Klosterneuburg
Härtefallrichtlinie für die Land- und Forstwirtschaft
(inkl. Download für Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Förderhöhe) und Info zu Corona-Hilfsfonds: https://noe.lko.at/h%C3%A4rtefallrichtlinie-f%C3%BCr-die-land-und-forstwirtschaft+2500+3207000
Zusätzliche Informationen inkl. Richtlinie und Fragen-Antworten auf der AMA-Website: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae
Die Soforthilfebeantragung in Phase 1 bis max. 1.000 € pro Betrieb ist nur mehr heute (15. April) möglich. Anmerkung: Eine gewährte Soforthilfe aus der Auszahlungsphase 1 ist auf den für die Auszahlungsphase 2 ermittelten Förderbetrag anzurechnen (siehe RICHTLINIEN unter https://www.ama.at/getattachment/7105a442-c1b2-44b5-8e88-a86a134f7cc2/Hartefallfondsrichtlinie_L-F_inkl_Privatzimmer_Phase_2_10042020.pdf 5.2.2. Auszahlungsphase 2 aus S. 6 – unter dem Link sind ebenso die Rahmenbedingungen für Betriebe für die Soforthilfebeantragung in Phase 1 ersichtlich)
NEUE INFORMATIONEN zum Corona-Hilfsfonds
siehe Download auf der Webseite: https://bgld.lko.at/achtung-neue-informationen-zum-corona-hilfsfonds-update-15-04-2020+2500+3209485
Systemrelevante Betriebe in der Lebensmittelproduktion
Quarantäneauflagen für Neuankommende
Gesamte Rechtsvorschrift für Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011076
Wichtige Regelungen zum CORONA-Virus (allgemein)
Coronavirus – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Siehe: Wann sind wieder Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen möglich?
* Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
* Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert
* (Stand 06.04.2020, 12:00 Uhr)
* Bitte um Berücksichtigung, falls angedacht ist, im Sommer z.B. ein Hoffest zu veranstalten.
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
! Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website http://www.lk-bgld.at bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten.
Update 09.04.2020
17/20: Aktuelle Informationen: WP20_SALON20_AWC_Privatzimmervermieter
Abgabe Formulare + Prüfnummernbescheide (S. 1 + 2) für die Weinprämierung
per Email unter einreichungen@lk-bgld.at bis 24. April 2020 möglich: https://bgld.lko.at/abgabe-formulare-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-bis-24-april-2020-m%C3%B6glich+2500+3210593
SALON 2020
https://www.oesterreichwein.at/salon-2020-updates
AWC Vienna
Anmeldung der Weinproben von 6. April bis 1. Mai 2020 möglich (siehe Download) – https://www.awc-vienna.at/
Achtung! Antragstellung Härtefallfonds
Phase 1 – noch bis 15.04.2020 möglich: https://bgld.lko.at/achtung-antragstellung-h%C3%A4rtefallfonds-phase-1-noch-bis-15-04-2020-m%C3%B6glich+2500+3211252
Aktuelle Informationen für Privatzimmervermieter der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Wie in schwierigen Zeiten zahlungsfähig bleiben?
https://stmk.lko.at/wie-in-schwierigen-zeiten-zahlungsf%C3%A4hig-bleiben+2500+3211039
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
! Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website www.lk-bgld.at bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten.
Für weitere Fragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung!
Ich wünsche allen gesegnete Ostern und trotz der fordernden Zeit, in der wir uns befinden, den nötigen Optimismus, um auch die kommenden Monate gestärkt zu überstehen…an der Situation werden wir nichts ändern können, aber an unserer Einstellung…bleibt´s gsund!
Mit lieben Grüßen
Verena Klöckl
Update 07.04.2020
16/20: Aktuelle Informationen: Weinprämierung_Abbrennen Osterfeuer_ Verkehrsrecht_Mithilfe von Familienangehörigen
Abgabe Formulare + Prüfnummernbescheide (S. 1 + 2) für die Weinprämierung
per Email an einreichungen@lk-bgld.at bis 24. April 2020 möglich: https://bgld.lko.at/abgabe-formulare-f%C3%BCr-die-weinpr%C3%A4mierung-bis-24-april-2020-m%C3%B6glich+2500+3210593
Abbrennen von Osterfeuern verboten
https://bgld.lko.at/abbrennen-von-osterfeuern-verboten+2500+3209385
Corona: Verkehrsrecht-Änderung
https://bgld.lko.at/corona-verkehrsecht-%C3%A4nderung+2500+3210145
Nasen-Mund-Schutzmasken bestellbar unter
https://www.etivera.com/mns-atemschutzmaske-3-lagig-packung-50stk.html?currency=EUR
Verhaltensregeln für den Besuch und Betrieb von Bauern- und Wochenmärkten
Information zu den Corona-Beschränkungen BMLRT
Ausgangsbeschränkungen – Mithilfe von Familienangehörigen
https://www.lko.at/ausgangsbeschr%C3%A4nkungen-mithilfe-von-familienangeh%C3%B6rigen+2500+3209130
Kostenlose Video-Winetasting-Plattform
Siehe auch: https://www.der-winzer.at/news/2020/04/kostenlose-video-weintasting-plattform.html
Innovative Lösung zur virtuellen Verkostung
Wenn der Tag der offenen Kellertür abgesagt werden muss: https://www.falstaff.at/nd/tour-de-vin-virtuelle-verkostung-der-traditionsweingueter/
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
Update 04.04.2020
15/20: Aktuelle Informationen: Hilfsfonds: Haftungsgarantien & Zuschüsse_Saisonarbeitskräfte_Verkürzte Abwicklung Corona-Kurzarbeit
Informationen zum Corona-Hilfsfonds
https://bgld.lko.at/achtung-neue-informationen-zum-corona-hilfsfonds-update-03-04-2020+2500+3209485
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Der Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft jenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die u.a. durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren betroffen sind. Der Corona-Hilfsfonds steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumenten, nämlich Haftungsgarantien und Zuschüsse.
Fragen & Antworten zu Härtefallfonds
Automatische Verlängerung der Visa für Saisonarbeitskräfte
Corona-Kurzarbeit – Ablauf/Abwicklung NEUES VERKÜRZTES VERFAHREN
Information & Empfehlung für Masken im Ab Hof Laden
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
Update 02.04.2020
14/20: Aktuelle Informationen: Härtefallfonds Phase 2_HV_Saisoniers
Erstinformation: Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“ – Phase 2
* NEU: Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe bis zu 9 Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu EUR 2 Mio. werden unterstützt.
* NEU: Mehrfachversicherungen sind zulässig.
* NEU: Betriebsgründungen seit 1.1.2020 werden mit 500 € pauschal gefördert.
Vorschreibung Hagelversicherungspolizzen
https://www.der-winzer.at/news/2020/04/vorschreibung-hagelversicherungspolizzen.html
Neue Maßnahmen hinsichtlich Saisoniers
https://www.lko.at/corona-virus-neue-ma%C3%9Fnahmen-hinsichtlich-saisoniers+2500+3208693
Aktuelle Aktivitäten der ÖWM
https://www.der-winzer.at/news/2020/04/aktuelle-aktivitaeten-der-oewm-.html
Update 01.04.2020
13/20: Aktuelle Informationen: Pendler HU_Maskenpflicht
Klarstellung betreffend ungarische Pendler jetzt offiziell
Das tägliche Pendeln österreichischer und ungarischer Staatsangehöriger zu Arbeitszwecken wird weiterhin an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergangsstellen möglich sein. Bürger beider Länder können jeden (geöffneten) Grenzübergang an der österreichisch-ungarischen Grenze überqueren mit einer Arbeitgeberbescheinigung (siehe Anhang) oder einen Eigentumsnachweis / Nutzung des Kulturlandes. Grenzüberschreitende Pendler sind von der 14-tägigen offiziellen Quarantäne und vom Einreiseverbot für Ausländer befreit.
Näheres auch unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten
Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelegentlich von der Polizei aufgehalten werden, wird empfohlen, diese mitzuführen.
Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten
Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe
https://noe.lko.at/investitionsf%C3%B6rderung-und-existenzgr%C3%BCndungsbeihilfe+2500+3187192
Aufgrund der derzeitigen Situation wurden besondere Regelungen bezüglich Fristen im Zusammenhang mit Förderungsprojekten erlassen
Weinlieferungen nach Deutschland und Tirol
Bei nicht aufschiebbaren Weinlieferungen nach Deutschland und Tirol wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Magistrat bzw. der zuständigen BH für den eigenen Wohnort in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob nach der Rückkehr nicht mit einer verpflichtenden Heimquarantäne gerechnet werden muss: https://www.burgenland.at/news-detail/news/coronavirus-verpflichtende-heimquarantaene-fuer-rueckkehrer-aus-betroffenen-skigebieten/
Information zum „Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in der Öffentlichkeit“
Gilt die Verpflichtung zum Tragen von Masken beim Einkauf auch für Direktvermarkter? (Anm.: Was für Direktvermarkter gilt, gilt auch für Wein Ab Hof Verkauf)
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für alle Supermärkte und Drogerien und Drogeriemärkte über 400m2. Die Direktvermarktung ist derzeit nicht erfasst. Die allgemeinen Vorschriften betreffend die Hygiene bei der Herstellung und dem Umgang mit Lebensmitteln (z. B. Lebensmittelkodex) sind einzuhalten.
Siehe: https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html unter III. Lebensmittelproduktion und -verkauf
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
Update 30.03.2020
Aktuelle Informationen: Härtefallfonds_Grenze HU_Weinlieferung nach Deutschland
Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft
Aus dem Unterstützungspaket das die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, wird auch ein Härtefallfonds gespeist, der mit bis zu 1 Mrd € dotiert ist und bei Bedarf auch aufgestockt wird. Mit Geldern aus diesem Fonds soll es rasche Hilfestellung dort geben, wo durch den Wegfall des Einkommens die Bestreitung des täglichen Lebens in Gefahr steht. Aus dem Härtefallfonds werden Direktbeihilfen als Soforthilfe bei akuten Liquiditätsengpässen und Vorliegen einer Existenzgefährdung gewährt. Bei Bedarf ist eine Aufstockung des Fonds vorgesehen. Die Antragstellung wird über mehrere Monate möglich sein. Das heißt: Es handelt sich dabei um keinen Wettlauf – wer das Geld benötigt und die Voraussetzungen erfüllt soll dieses unbürokratisch erhalten, auch wenn er nicht gleich in der ersten Woche den Förderantrag stellt! (die Detailrichtlinien, eine Ausfüllhilfe sowie eine Hilfestellung zur Beantragung eAma PIN Code (Zusendung auf dem Postweg dauert ein paar Tage) stehen unter angeführtem Link auf die LK-Website zur Verfügung) – Für aktualisierte Fragen-Antworten-Sammlung zum Thema siehe: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae (Download)
Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten
Weitere Informationen: https://bgld.lko.at/landwirtschaftskammer-burgenland-antragsstellung-f%C3%BCr-bauern-beim-h%C3%A4rtefallfonds-ab-heute-m%C3%B6glich+2500+3207569
Unterstützungsmaßnahmen (COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Sozialversicherung, Finanzamt, …)
- Dokumentation von Einkommensverlusten empfohlen: Die Kriterien für die einzelnen, über den Härtefallfonds hinausgehenden Unterstützungspakete sollen laufend erarbeitet und veröffentlicht werden. Bei den bisherigen Verhandlungen dazu wurde außer Streit gestellt, dass bei entsprechenden Einkommensverlusten auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich aus den Fondsmitteln unterstützt werden können. Es wird daher allen stark betroffenen Betrieben empfohlen, durch die Corona-Krise bedingte Einkommensverluste möglichst genau und nachvollziehbar zu dokumentieren, damit bei allfälligen Unterstützungsmöglichkeiten entsprechende Nachweise vorliegen.
- Finanzamt – Erleichterungen
- Abgabenstundung: Wenn ein Liquiditätsengpass durch das Coronavirus vorliegt, kann ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung der Abgabenrückstände bis 30. September 2020 gestellt werden. Ebenso kann ein Antrag auf Befreiung von den Stundungszinsen eingebracht werden.
- Einkommensteuervorauszahlungen: Bis 31.10.2020 ist es auch möglich, eine entsprechende Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen wegen starker Erlöseinbußen beim Finanzamt zu beantragen. Dafür gibt es ein eigenes Musterformular: „Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ – SR 1 – CoV
- Fristverlängerungen: Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für 2019 wurde bis 31. August 2020 verlängert.
- Im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren wird im Bereich des Rechtsschutzes der Lauf wichtiger Fristen unterbrochen. Das betrifft Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen sowie Maßnahmenbeschwerdefristen, die am 16. März 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen 16. März 2020 und 30. April 2020 begonnen hat. Diese Fristen werden bis 1. Mai 2020 unterbrochen. Näheres unter: www.bmf.gv.at
Berufspendlerverkehr zwischen Österreich und Ungarn wieder MÖGLICH:
Die ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung (siehe Anhang) sollte nicht älter als 2 Wochen sein!
Bestätigung Arbeitgeber Download
Informationen auch unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
Weinlieferungen im Inland (ausgenommen Tirol)
Die Lieferung von Wein ist prinzipiell von der Covid-19-Massnahmen-VO ausgenommen (bäuerliche Direktvermarktung). Dabei sind die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Desinfektion) und der Mindestabstand einzuhalten. Idealerweise wird das Leergut/der Wein abgestellt so dass ein Austausch ohne persönlichen Kontakt möglich ist. Es wird empfohlen die Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten (https://noe.lko.at/best%C3%A4tigung-f%C3%BCr-land-und-forstwirtschaftliche-berufsarbeiten+2500+3205090) ausgefüllt mitzuführen, damit diese bei einer Kontrolle gezeigt werden kann. (siehe Anhang)
Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte: Für Schlüsselarbeitskräfte für den Weg zur Arbeit oder von der Arbeit (oder auch bei Weinauslieferung durch diese), eine Bestätigung ausstellen.
Muster Bestätigung_KI_Unternehmen Download
Eine neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sieht eine verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer vor. Von dieser Verordnung betroffen sind auch österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Burgenland haben, bei Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien. Ausgenommen von der verpflichtenden Heimquarantäne sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis vorlegen können, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
(Anmerkung: Ähnliches gilt für NÖ: https://noe.lko.at/reiser%C3%BCckkehr-oder-einreise-nach-%C3%B6sterreich-nieder%C3%B6sterreich-heimquarant%C3%A4ne+2500+3206551 )
Ich versuche derzeit abzuklären, inwiefern die Regelung mit der verpflichtenden Heimquarantäne zu Tragen kommt, wenn z.B. eine Weinliefertour nach Deutschland in der Früh beginnt und ohne Zwischenstopp (außer zum Ein- und Ausladen) am Abend wieder am Betrieb im Burgenland endet. Sollte die Information dringend benötigt werden – bitte um Rücksprache mit der zuständigen BH (für Kontaktdaten siehe Link)
Neue Vorgangsweise zur Beantragung der Prüfnummer
https://bgld.lko.at/weinbau-aktuell+2500++2455139 (inkl. Kontaktdaten der Bundeskellereiinspektoren)
ACHTUNG: Die verlässliche Information des Bundeskellereiinspektors über Art und Menge des so in Verkehr gesetzten Weins (formlos per Mail) nicht vergessen!
Bewirtschaftung von Flächen außerhalb Österreichs
https://noe.lko.at/bewirtschaftung-von-fl%C3%A4chen-au%C3%9Ferhalb-%C3%B6sterreichs+2500+3207251
Häufige Fragen und Antworten in der jetzigen Situation
https://stmk.lko.at/die-h%C3%A4ufigen-fragen-und-antworten+2500+3205782
z.B.: Kommt es zu Engpässen bei den Betriebsmitteln?; Soll ich Diesel auf Vorrat kaufen? usw.
Winzer stellen auf Online-Weinproben um
(Der Spiegel, 28.03.20):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/coronavirus-winzer-stellen-auf-online-weinproben-um-a-2961fe09-0508-4289-a1ce-8f7cd63a23d0
Die Weinwirtschaft in Zeiten von Corona
(Genuss, 18.03.20):
https://www.genuss-magazin.eu/trinken/2020/03/die-weinwirtschaft-in-zeiten-von-corona-.html
Webinar zum Thema „Coronakrise und Arbeitsrecht
Das Wichtigste für land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeber: https://oe.lfi.at/webinar-coronakrise-und-arbeitsrecht-das-wichtigste-f%C3%BCr-land-und-forstwirtschaftliche-arbeitgeber+2500+2145558
Coronavirus: Fristerstreckung für Abgabe der Jahressteuererklärung 2019
BMF-Update: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Ratenansuchen, Säumnis-/Verspätungszuschlag, Abgabefristen
Erntehelfer: Zuverdienst bei Kurzarbeit möglich
Alle Informationen hier im Download:
Unterlagen Kurzarbeit
https://www.lko.at/soziales-und-arbeit+2500++1298062
Ablauf vereinfacht wie folgt:
- Weinbaubetrieb mailt ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung (siehe Link) an office@lk-bgld.at (Ansprechperson + Telefonnummer im Mail bekanntgeben)
- Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung an Gewerkschaft weiter
- Gewerkschaft sendet unterschriebene Sozialpartnervereinbarung wieder an Landwirtschaftskammer
- Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung mit beiden Unterschriften an Weinbaubetrieb retour
- Weinbaubetrieb sendet Sozialpartnervereinbarung zusammen mit Antrag auf Kurzarbeitshilfe (siehe: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begehren_03_2020_final.pdf) an AMS
- Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit
- Sämtliche Informationen sowie Kontaktadressen des AMS auffindbar unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
CORONA-Newsletter
einer Rechtsanwaltskanzlei in Eisenstadt: https://daxundpartner.at/wp-content/uploads/2020/03/Newsletter-Corona.pdf
In diesem Newsletter wird umfassend auf die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Virus eingegangen.
Coronavirus: GIS-Gebühren unbürokratisch abmelden
Coronavirus: Elektronische Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschließung
Mehrfachantrag (MFA) 2020
Informationsvideos zur Antragstellung MFA 2020: https://noe.lko.at/informationsvideos-zur-antragstellung-mfa-2020+2500+3204570
Unterstützende Plattformen
im Dienstleistungs- und Warenverkauf sowie -ankauf in Zeiten des Coronavirus:
Sozialversicherung
Angebot der Sozialversicherung aufgrund von Corona an die Versicherten(im Bedarfsfall): https://bgld.lko.at/angebot-der-sozialversicherung-aufgrund-von-corona+2500+3205115
ONLINE-Plattform für Arbeitskräftevermittlung für das Burgenland
https://bgld.lko.at/online-plattform-f%C3%BCr-arbeitskr%C3%A4ftevermittlung+2500+3203652
Kostenlose Stellenanzeigen schalten auf www.weinjobs.com unter #ernte2020sichern Herr Franz Regner, der Betreiber des Stellenportals für die Weinbranche www.weinjobs.com ermöglicht – um Weingüter, Rebschulen und sämtliche Betriebe der Weinbranche, zu unterstützen – das kostenlose Schalten von Stellenanzeigen für den Außenbetrieb, Weingarten, usw. auf der genannten Plattform. Siehe: https://bit.ly/2U4AhcT
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
! Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website www.lk-bgld.at bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten. Vermutlich wird die Anzahl, der Informationsmails, die ich versende, in der nächsten Zeit zunehmen.
Für weitere Fragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung!
Mit lieben Grüßen
Verena Klöckl
Ing. Verena Klöckl, BA
Weinbauberaterin | Abt. VI – Pflanzenbau
Tel.: +43 2682 702-652 | Mobil: +43 664 4102652
verena.kloeckl@lk-bgld.at
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 702-650 | Fax: +43 2682 702-690
sonderkulturen@lk-bgld.at | www.lk-bgld.at
Update 28.03.2020
Härtefallfonds Erstinformation (Antragstellung ab MONTAG, 30.03.2020) -> DETAILRICHTLINIE folgt
Liebe Weinbäuerinnen & Weinbauern!
Gerne übermittle ich folgende Informationen, als Ergänzung zu den bereits übermittelten Nachrichten, mit der Bitte um verlässliche Verlautbarung in gewohnter Form:
1.) Härtefallfonds: https://bgld.lko.at/achtung-update-27-03-2020-22-00-erstinformation-antragstellung-covid19-krise-h%C3%A4rtefallfonds-auch-f%C3%BCr-unsere-land-und-forstwirtschaft-offen+2500+3204645
Das BMLRT hat aktuell eine wichtige Erstinformation (siehe Link) zum Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe herausgegeben. Sobald die Detailrichtlinie feststeht, wird sie unter www.bgld.lko.at<https://www.bgld.lko.at> veröffentlicht.
Wie funktioniert die Abwicklung?
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
Die Soforthilfe kann ab Montag (30.3.2020, 8:00 Uhr) unter www.eama.at<https://www.eama.at> beantragt werden. Falls noch kein eAma-Pin-Code vorhanden – für Beantragung folgendes Dokument zum Download:
2.) „Schädlingsfrei Obst Gemüse Konzentrat“ Pfl.Reg.Nr. 2568, hat ab sofort die Gefahr in Verzug Erweiterung der Zulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Austriebsverzögerung im Weinbau. Detaillierte Informationen sind im Anhang (67. und 68. Indikation) zu finden. Dokument zum Download:
3.) AWC VIENNA findet statt: https://www.awc-vienna.at/
4.) Fachartikel: Kurzarbeit für Weinbaubetriebe? (Details, Vor- & Nachteile, Risiken sowie Alternativen): https://www.der-winzer.at/fachartikel/betriebswirtschaft/2020/kurzarbeit-fuer-weinbaubetriebe-.html
5.) Coronavirus: Fristerstreckung für Abgabe der Jahressteuererklärung 2019: https://noe.lko.at/coronavirus-fristerstreckung-f%C3%BCr-abgabe-der-jahressteuererkl%C3%A4rungen-2019+2500+3205602
6.) BMF-Update: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Ratenansuchen, Säumnis-/Verspätungszuschlag, Abgabefristen: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/bmf_update_herabsetzung_von_steuervorauszahlungen_stundung_ratenansuchen_s%C3%A4umnis_versp%C3%A4tungszuschlag_abgabefristen/index_ger.html
7.) Unterlagen Kurzarbeit: https://www.lko.at/soziales-und-arbeit+2500++1298062
Ablauf vereinfacht wie folgt:
a. Weinbaubetrieb mailt ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung (siehe Link) an office@lk-bgld.at<mailto:office@lk-bgld.at> (Ansprechperson + Telefonnummer im Mail bekanntgeben)
b. Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung an Gewerkschaft weiter
c. Gewerkschaft sendet unterschriebene Sozialpartnervereinbarung wieder an Landwirtschaftskammer
d. Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung mit beiden Unterschriften an Weinbaubetrieb retour
e. Weinbaubetrieb sendet Sozialpartnervereinbarung zusammen mit Antrag auf Kurzarbeitshilfe (siehe: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begehren_03_2020_final.pdf) an AMS
· Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit
· Sämtliche Informationen sowie Kontaktadressen des AMS auffindbar unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
8.) CORONA-Newsletter einer Rechtsanwaltskanzlei in Eisenstadt: https://daxundpartner.at/wp-content/uploads/2020/03/Newsletter-Corona.pdf
In diesem Newsletter wird umfassend auf die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Virus eingegangen.
9.) Coronavirus: GIS-Gebühren unbürokratisch abmelden: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/corona_virus_gis_geb%C3%BChren_unb%C3%BCrokratisch_abmelden/index_ger.html
10.) Coronavirus: Elektronische Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschließung: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/covid_19_elektronische_registrierkasse_bei_vor%C3%BCbergehender_betriebsschliessung/index_ger.html
11.) Mehrfachantrag (MFA) 2020: Informationsvideos zur Antragstellung MFA 2020: https://noe.lko.at/informationsvideos-zur-antragstellung-mfa-2020+2500+3204570
12.) Unterstützende Plattformen im Dienstleistungs- und Warenverkauf sowie -ankauf in Zeiten des Coronavirus:
· https://myproduct.at/
· https://www.gemeinsamschaffenwirdas.at/
13.) Angebot der Sozialversicherung aufgrund von Corona an die Versicherten (im Bedarfsfall): https://bgld.lko.at/angebot-der-sozialversicherung-aufgrund-von-corona+2500+3205115
14.) ONLINE-Plattform für Arbeitskräftevermittlung für das Burgenland: https://bgld.lko.at/online-plattform-f%C3%BCr-arbeitskr%C3%A4ftevermittlung+2500+3203652
Kostenlose Stellenanzeigen schalten auf www.weinjobs.com<http://www.weinjobs.com> unter #ernte2020sichern Herr Franz Regner, der Betreiber des Stellenportals für die Weinbranche www.weinjobs.com<http://www.weinjobs.com> ermöglicht – um Weingüter, Rebschulen und sämtliche Betriebe der Weinbranche, zu unterstützen – das kostenlose Schalten von Stellenanzeigen für den Außenbetrieb, Weingarten, usw. auf der genannten Plattform. Siehe: https://bit.ly/2U4AhcT
Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter:
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html
https://bgld.lko.at/aktuelle-informationen-zu-corona+2500+3202551
https://noe.lko.at/aktuelle-informationen-zum-coronavirus+2500+3186660
! Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website www.lk-bgld.at<http://www.lk-bgld.at> bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten. Vermutlich wird die Anzahl, der Informationsmails, die ich versende, in der nächsten Zeit zunehmen.
Für weitere Fragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung!
Mit lieben Grüßen
Verena Klöckl
Ing. Verena Klöckl, BA
Weinbauberaterin | Abt. VI – Pflanzenbau
Tel.: +43 2682 702-652 | Mobil: +43 664 4102652
verena.kloeckl@lk-bgld.at<mailto:verena.kloeckl@lk-bgld.at>